Wer darf eine Immobilie bewerten?
- Torsten Vogel
- 10.10.2025
- 5 Minuten

Inhaltsverzeichnis
Viele Eigentümer, Erben oder Kaufinteressenten stellen sich die Frage: Wer darf eine Immobilie bewerten?
Kurz erklärt:
Grundsätzlich darf jeder eine Einschätzung zum Wert einer Immobilie abgeben, etwa Makler, Banken oder Online-Portale. Rechtlich verbindlich ist diese Bewertung jedoch nicht.
Sobald es um steuerliche Fragen, Gerichtsverfahren oder Finanzierungen geht, werden nur zertifizierte Immobiliengutachter oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige anerkannt.
Warum ein zertifizierter Sachverständiger unverzichtbar ist
Ein zertifizierter Immobiliensachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 bringt nicht nur Erfahrung, sondern auch eine unabhängige, fachlich geprüfte Qualifikation mit. Diese Zertifizierung garantiert:
- Rechtssicherheit: Gutachten werden von Gerichten, Banken und Finanzämtern anerkannt.
- Neutralität: Keine Verkaufsinteressen wie bei Maklern oder Portalen.
- Fachwissen: Anwendung der gesetzlich anerkannten Bewertungsverfahren.
- Transparenz: Jede Wertermittlung ist nachvollziehbar dokumentiert.
Wann reicht eine einfache Einschätzung und wann braucht es ein Gutachten?
- Für Verkaufsvorbereitungen oder eine erste Orientierung kann eine Schätzung reichen.
- Für steuerliche Bewertungen bei Erbschaften oder Schenkungen ist ein zertifiziertes Verkehrswertgutachten notwendig.
- Bei gerichtlichen Verfahren oder Finanzierungen wird ausschließlich ein rechtssicheres Gutachten akzeptiert.
Fokus auf Verantwortung
Eine Immobilienbewertung ist weit mehr als eine Zahl auf dem Papier. Sie ist die Basis für weitreichende Entscheidungen, sei es bei einer Erbschaft, einer Schenkung, einem Verkauf oder einer Finanzierung. Der ermittelte Wert entscheidet darüber, wie hoch die Steuerlast ausfällt, ob ein Verkaufspreis marktgerecht ist oder ob eine Bank eine Finanzierung genehmigt.
Falsch angesetzte Werte können schnell zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen, von zu hohen Steuerforderungen über Streitigkeiten unter Erben bis hin zu Verlusten beim Verkauf.
Deshalb ist es entscheidend, auf eine neutrale, fachlich geprüfte und nachvollziehbare Bewertung zu setzen, die nicht auf Schätzungen, sondern auf anerkannten Verfahren basiert. Nur so haben Eigentümer und Erben die Sicherheit, dass die Bewertung Bestand hat, vor Behörden, Gerichten und im privaten Umfeld.

Fazit von Torsten Vogel
Eine Immobilie bewerten kann grundsätzlich jeder, doch wenn es um Sicherheit, Steuern oder rechtliche Anerkennung geht, ist die Expertise eines zertifizierten Immobiliensachverständigen unverzichtbar.
Als zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 garantiere ich Ihnen Gutachten, die fachlich fundiert, neutral und vor allem rechtssicher sind. So haben Sie eine solide Grundlage für Entscheidungen, die oft erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen haben.
Zertifizierter Immobiliensachverständiger
Häufige Fragen
Wer darf Immobilien rechtssicher bewerten?
Warum reicht eine Maklerbewertung nicht aus?
Wird ein Gutachten vom Finanzamt anerkannt?
Was unterscheidet ein zertifiziertes Gutachten von Online-Bewertungen?
Welche Verfahren werden bei der Immobilienbewertung angewendet?
Je nach Objekt nutzt der Gutachter das Vergleichswertverfahren (z. B. Eigentumswohnungen), das Ertragswertverfahren (vermietete Immobilien) oder das Sachwertverfahren (selbstgenutzte oder spezielle Immobilien).
Brauche ich immer ein vollständiges Verkehrswertgutachten?
Nicht unbedingt. Für eine erste Orientierung reicht oft ein Kurzgutachten. Sobald jedoch Gerichte, Finanzamt oder Banken involviert sind, ist ein vollwertiges Verkehrswertgutachten notwendig.
Wie lange dauert eine Immobilienbewertung?
Die Dauer hängt vom Umfang ab: Ein Kurzgutachten kann innerhalb weniger Tage vorliegen, während ein vollwertiges Verkehrswertgutachten je nach Objektumfang und Unterlagenprüfung ein bis drei Wochen dauern kann.
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