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Grundsteuer 2025:
Was Eigentümer jetzt wissen müssen

  • Torsten Vogel
  • 16.04.2025
  • 6 Minuten
Grundsteuer 2025

Seit der Grundsteuerreform stehen Eigentümerinnen und Eigentümer vor einer neuen Herausforderung: Die Ermittlung des Grundsteuerwerts durch das Finanzamt basiert auf pauschalen Annahmen und diese sind in vielen Fällen zu ungenau oder führen zu einer überhöhten Steuerlast. Ein professionelles, unabhängiges Gutachten durch einen qualifizierten Immobiliensachverständigen kann hier Klarheit schaffen und nicht selten Geld sparen.

Was hat sich durch die Grundsteuerreform geändert?

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 wurde das alte Modell zur Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Folge: Eine umfassende Reform, die seit dem 1. Januar 2025 wirksam ist. Das Ziel: Eine gerechtere Besteuerung von Grundstücken und Immobilien, basierend auf aktuellen Werten. Dafür mussten Millionen Eigentümer eine sogenannte Grundsteuererklärung abgeben.

Die zugrunde liegenden Berechnungen erfolgen nach bestimmten Modellen der Bundesländer. Oft greifen diese auf Standardwerte zurück, etwa auf pauschale Bodenrichtwerte oder pauschalierte Ertragsansätze. Doch genau hier liegt das Problem: Diese Annahmen spiegeln nicht immer die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort wider und führen unter Umständen zu einem zu hohen Grundsteuerwert.

Die Lösung: Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten

Unsere Immobilienbewertungen erfüllen die Anforderungen des Finanzamts, da wir nach DIN ISO 17024 zertifiziert sind. Unsere Gutachter sind den öffentlich bestellten Gutachtern gleichgestellt. Dies bedeutet, dass unsere Gutachten immer anerkannt werden, was Ihnen unnötige Komplikationen erspart.

Ein solches Gutachten berücksichtigt:

  • Den realen Zustand und die Nutzung der Immobilie
  • Aktuelle Marktverhältnisse am konkreten Standort
  • Abweichungen vom pauschalen Bodenrichtwert
  • Regionale Besonderheiten oder Ertragsfaktoren
  • Objektbezogene Einschränkungen, z. B. Denkmalschutz, Wegerechte oder wirtschaftliche Überalterung

Vorteile eines unabhängigen Gutachtens zur Grundsteuer

Ein zusätzliches Gutachten kann in vielen Fällen zur Korrektur eines zu hohen Grundsteuerwertes führen und damit zur Senkung der künftigen Steuerlast. Die Vorteile im Überblick:

  • Kosteneinsparung: In vielen Fällen reduziert sich die Grundsteuer langfristig erheblich.
  • Transparenz und Sicherheit: Ein Gutachten schafft Klarheit über den tatsächlichen Immobilienwert.
  • Widerspruchsgrundlage: Wenn Sie gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen möchten, ist ein Sachverständigengutachten ein entscheidender Beleg.
  • Vermeidung von Fehlentscheidungen: Gerade bei komplexen Immobilien z. B. Mehrfamilienhäusern, Mischobjekten oder gewerblich genutzten Flächen können Standardwerte zu falschen Ergebnissen führen.

Die neue Grundsteuer: Wie sie berechnet wird Schritt für Schritt erklärt

Mit der Reform der Grundsteuer wurde das gesamte Berechnungsverfahren neu aufgestellt. Für viele Eigentümer wirft das Fragen auf: Wie genau setzt sich die neue Grundsteuer zusammen? Worauf kommt es bei der Werteermittlung an? Die gute Nachricht: Die Berechnung erfolgt nach einem klaren Schema in vier Schritten. Wer diese kennt, kann besser nachvollziehen, wie die jährliche Steuerlast entsteht und ob die Angaben korrekt sind.

Grundsteuer 2025 Berechnung
  • 1. Feststellung des Grundsteuerwerts

    Zunächst wird der sogenannte Grundsteuerwert ermittelt. Er ersetzt den früheren Einheitswert, der oft veraltet war. Die Grundlage dafür bilden verschiedene Angaben zum Grundstück und bei bebauten Grundstücken zur Immobilie selbst. Dazu gehören etwa die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert, die Art der Bebauung sowie die Wohn- oder Nutzfläche.

  • 2. Anwendung der Steuermesszahl

    Im zweiten Schritt wird auf den ermittelten Grundsteuerwert eine gesetzlich festgelegte Steuermesszahl angewendet. Diese Zahl variiert je nach Immobilienart: Für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder unbebaute Grundstücke gelten jeweils unterschiedliche Werte.

  • 3. Berechnung des Grundsteuermessbetrags

    Der Grundsteuerwert wird nun mit der Steuermesszahl multipliziert. Daraus ergibt sich der sogenannte Grundsteuermessbetrag die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Kommune.

  • 4. Anwendung des Hebesatzes der Kommune

    Zum Schluss kommt der Hebesatz ins Spiel. Dieser wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt und kann stark variieren. Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert, das Ergebnis ist der Betrag, den Sie jährlich als Grundsteuer an Ihre Gemeinde zahlen.

Warum es je nach Bundesland unterschiedliche Modelle gibt

Die Reform der Grundsteuer hat nicht nur das Berechnungsverfahren auf neue Füße gestellt, sie hat auch zu einer föderalen Vielfalt geführt: Denn jedes Bundesland durfte entscheiden, ob es das sogenannte Bundesmodell übernimmt oder ein eigenes Bewertungsmodell entwickelt. Das bedeutet: Je nachdem, in welchem Bundesland sich Ihre Immobilie befindet, gelten unterschiedliche Regelungen und es werden andere Angaben zur Berechnung der Grundsteuer benötigt.

Das Bundesmodell wird in der Mehrheit der Bundesländer angewendet. Es basiert auf einer sogenannten wertabhängigen Berechnung. Das heißt: Der tatsächliche Wert des Grundstücks sowie der Immobilie spielen eine zentrale Rolle. Hier werden unter anderem folgende Daten abgefragt:

  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Gebäudeart (z. B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, gewerblich genutzt)
  • Wohn- oder Nutzfläche
  • Baujahr des Gebäudes

Diese Angaben dienen dazu, den aktuellen Grundsteuerwert möglichst realitätsnah zu ermitteln.

Grundsteuerreform Bundesland Modelle

Ländermodelle:

Einige Bundesländer, darunter Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen, haben eigene Modelle eingeführt. Diese sogenannten Flächenmodelle oder Äquivalenzmodelle verzichten teilweise auf eine wertabhängige Berechnung und setzen stattdessen auf standardisierte Faktoren. In Bayern etwa werden nur die Grundstücks- und Gebäudefläche sowie die Art der Nutzung berücksichtigt, der Bodenrichtwert spielt hier keine Rolle.

Torsten Vogel Grundsteuerreform Gutachter

Fazit von Torsten Vogel | Zertifizierter Sachverständiger

Die neue Grundsteuer 2025 bringt viele Veränderungen mit sich – von der Berechnungsweise über unterschiedliche Modelle bis hin zu regionalen Hebesätzen. Für Eigentümer entsteht dadurch oft Unsicherheit, insbesondere wenn pauschale Annahmen zu einem überhöhten Grundsteuerwert führen.

Als zertifizierter Sachverständiger weiß ich, wie entscheidend eine individuelle Bewertung sein kann – nicht nur zur Prüfung des Steuerbescheids, sondern auch, um dauerhaft Kosten zu sparen. Ein unabhängiges Gutachten schafft Klarheit, gibt Sicherheit im Umgang mit der Reform und kann bares Geld wert sein. Ein unabhängiges Gutachten schafft Klarheit, gibt Sicherheit im Umgang mit der Reform und kann bares Geld wert sein.

Wenn Sie Fragen zur neuen Grundsteuer oder zur Bewertung Ihrer Immobilie haben, steht Ihnen mein Team gerne persönlich zur Seite – unverbindlich und professionell.

Häufige Fragen

Was hat sich durch die Grundsteuerreform geändert?
Mit der Grundsteuerreform wurde das bisherige, veraltete Bewertungssystem auf neue rechtliche Grundlagen gestellt. Der sogenannte Einheitswert wurde abgeschafft und durch neue Modelle ersetzt, die den aktuellen Wert einer Immobilie besser abbilden sollen. Die Reform betrifft alle Grundstücke, egal ob bebaut oder unbebaut, privat oder gewerblich genutzt.
Wer ist von der neuen Grundsteuer betroffen?
Grundsätzlich alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Deutschland. Die neue Grundsteuer wird ab dem 1. Januar 2025 erstmals auf Basis der neuen Berechnungsmodelle erhoben. Relevant ist sie für Privatpersonen, Unternehmen, Erbengemeinschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften gleichermaßen.
Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

Die Berechnung erfolgt in vier Schritten:

  • Feststellung des Grundsteuerwerts
  • Anwendung der Steuermesszahl
  • Ermittlung des Grundsteuermessbetrags
  • Multiplikation mit dem Hebesatz der Gemeinde

Je nach Bundesland werden dabei unterschiedliche Modelle angewendet, z. B. das Bundesmodell, das Bodenwertmodell oder das Flächen-Faktor-Modell.

Warum gibt es unterschiedliche Berechnungsmodelle?
Die Bundesländer konnten eigene Bewertungsmodelle entwickeln, um regionale Besonderheiten besser zu berücksichtigen. Daher gibt es neben dem Bundesmodell auch sogenannte Ländermodelle. Ziel ist eine einfachere Umsetzung, doch dadurch ergeben sich je nach Standort Unterschiede bei der Datenanforderung und Steuerhöhe.
Was ist das Bodenwertmodell?
Beim Bodenwertmodell, etwa in Baden-Württemberg, basiert die Grundsteuer ausschließlich auf dem Bodenrichtwert und der Grundstücksfläche. Die Bebauung (z. B. Hausgröße, Baujahr, Nutzung) wird nicht berücksichtigt. Das Verfahren ist einfach, kann jedoch zu Ungleichbehandlungen führen.
Was ist das Flächen-Faktor-Modell?
Dieses Modell wird z. B. in Hessen verwendet. Es berücksichtigt Grundstücks- und Gebäudefläche, gewichtet jedoch zusätzlich mit einem sogenannten Lagefaktor, der auf dem Bodenrichtwert basiert. Dadurch wird die Lage einer Immobilie moderat in die Berechnung einbezogen, ohne eine vollständige Wertbewertung vorzunehmen.
Welche Daten musste ich als Eigentümer angeben?

Je nach Bundesland und Bewertungsmodell wurden u. a. folgende Angaben benötigt:

  • Grundstücksfläche
  • Wohn- bzw. Nutzfläche
  • Gebäudeart und Baujahr
  • Bodenrichtwert (wird meist von den Behörden hinterlegt)
  • ggf. Garagen, Stellplätze oder Nebengebäude
Werden die Gutachten Ihres Sachverständigenbüros offiziell anerkannt?

Ja, unsere Gutachten werden von Gerichten, Finanzbehörden und Kreditinstituten gleichermaßen anerkannt, da sie höchsten fachlichen und formalen Standards entsprechen.

Was kann ich tun, wenn ich Zweifel an der Bewertung habe?
Wenn Sie den Eindruck haben, dass die angesetzten Werte oder Flächen nicht korrekt sind etwa weil Ihre Immobilie zu hoch bewertet wurde oder Daten fehlerhaft übernommen wurden, können Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen. Hier empfiehlt sich ein fundiertes Gutachten eines zertifizierten Immobiliensachverständigen zur sachlichen Prüfung der Werte.
Was bietet ein Immobiliensachverständiger in diesem Zusammenhang?

Ein qualifizierter Immobiliensachverständiger, wie Torsten Vogel und sein Team, kann die Wertermittlung nachvollziehbar erklären, Fehlerquellen aufdecken und die Plausibilität der Bewertung prüfen. Gerade bei komplexen oder abweichenden Situationen kann ein professionelles Gutachten die Grundlage für eine erfolgreiche Korrektur des Steuerbescheids bilden.

Was passiert, wenn ich nichts unternehme?
Die Grundsteuer wird automatisch auf Grundlage der festgestellten Werte berechnet. Sollten diese fehlerhaft sein und kein Einspruch erfolgt, zahlen Sie unter Umständen dauerhaft zu viel. Daher ist es empfehlenswert, den Bescheid frühzeitig zu prüfen oder prüfen zu lassen insbesondere bei größeren Immobilienwerten.
Was ist der Hebesatz und wie wird er ermittelt?

Der Hebesatz ist ein von den Städten und Gemeinden individuell festgelegter Faktor, mit dem die Grundsteuer berechnet wird. Er spielt eine entscheidende Rolle für die Höhe Ihrer jährlichen Grundsteuerzahlung unabhängig davon, welches Bewertungsmodell (Bundes- oder Landesmodell) zur Anwendung kommt.

So funktioniert es:
Nach der Ermittlung des sogenannten Grundsteuermessbetrags (der sich aus Grundsteuerwert × Steuermesszahl ergibt), wird dieser mit dem Hebesatz multipliziert. Erst dadurch ergibt sich der tatsächlich zu zahlende Grundsteuerbetrag.

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