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Was ist bei der Schenkung einer Immobilie zu beachten?

  • Torsten Vogel
  • 05.09.2025
  • 6 Minuten
Was ist bei der Schenkung einer Immobilie zu beachten?

Viele Eigentümer möchten ihr Haus oder ihre Wohnung schon zu Lebzeiten an Kinder oder Angehörige weitergeben. Dabei stellt sich schnell die Frage: Was ist bei der Schenkung einer Immobilie zu beachten?

Kurz erklärt:

Bei einer Schenkung muss der Wert der Immobilie bestimmt werden, um die Schenkungssteuer korrekt zu berechnen. Das Finanzamt ermittelt diesen Wert nach standardisierten Verfahren, die jedoch häufig nicht den tatsächlichen Marktwert widerspiegeln. Ein zertifiziertes Verkehrswertgutachten kann hier Abhilfe schaffen, da es eine realistische und rechtssichere Grundlage bietet. So lassen sich steuerliche Nachteile vermeiden und Streitigkeiten innerhalb der Familie verhindern.

Warum der Immobilienwert bei einer Schenkung entscheidend ist

Die Schenkung einer Immobilie ist nicht nur eine private, sondern auch eine steuerlich relevante Entscheidung. Der Immobilienwert beeinflusst unmittelbar:

  • die Höhe der Schenkungssteuer
  • die Ausnutzung von Freibeträgen
  • die gerechte Verteilung unter mehreren Beschenkten
  • die rechtliche Absicherung für Schenker und Beschenkte

Schenkungssteuer und Freibeträge

In Deutschland gelten für Schenkungen Freibeträge, die alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Für Kinder liegt der Freibetrag beispielsweise bei 400.000 Euro pro Elternteil. Wird der Immobilienwert höher angesetzt, als er tatsächlich ist, kann unnötig Schenkungssteuer anfallen.
Hier setzt das Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Immobiliensachverständigen an: Es dokumentiert den realistischen Marktwert und kann im Zweifel gegenüber dem Finanzamt als Nachweis dienen.

Immobilien Schenkung

Rolle des Verkehrswertgutachtens

Ein professionelles Gutachten bringt gleich mehrere Vorteile:

  • Steuerliche Entlastung: Ein realistischer Marktwert schützt vor zu hohen Steuerforderungen.
  • Rechtssicherheit: Das Gutachten wird vom Finanzamt anerkannt, wenn es von einem zertifizierten Sachverständigen erstellt wurde.
  • Transparenz: Klare Grundlage für alle Beteiligten, besonders wenn mehrere Kinder oder Erben berücksichtigt werden.
  • Vermeidung von Streit: Ein neutraler, nachvollziehbarer Wert verhindert Diskussionen innerhalb der Familie.
Torsten Vogel Immobiliensachverständiger

Fazit von Torsten Vogel

Die Schenkung einer Immobilie ist ein sinnvoller Weg, Vermögen frühzeitig zu übertragen, sie sollte jedoch gut vorbereitet werden. Entscheidend ist, dass der Immobilienwert realistisch und nachvollziehbar ermittelt wird.
Als zertifizierter Immobiliensachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 unterstütze ich Sie mit fundierten Verkehrswertgutachten, die vom Finanzamt anerkannt werden und für Klarheit in der Familie sorgen. So stellen Sie sicher, dass die Schenkung sowohl steuerlich als auch rechtlich auf einem soliden Fundament steht.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag bei einer Immobilienschenkung?
Kinder haben pro Elternteil einen Freibetrag von 400.000 €, Ehepartner 500.000 €. Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden.
Muss ich den Wert der Immobilie beim Finanzamt angeben?
Ja. Das Finanzamt prüft jede Schenkung und setzt einen Immobilienwert an. Liegt dieser über dem realen Marktwert, kann ein Verkehrswertgutachten helfen.
Reicht ein Kurzgutachten für die Schenkung aus?
Für steuerliche Zwecke ist in der Regel ein vollwertiges Verkehrswertgutachten erforderlich, da es rechtssicher anerkannt wird.
Kann ich durch ein Gutachten wirklich Steuern sparen?
Ja. Liegt der vom Finanzamt ermittelte Wert über dem tatsächlichen Marktwert, können Sie mit einem Gegengutachten oft eine deutliche Steuerersparnis erzielen.

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